Bildungsgänge des Fachbereichs Wirtschaft und Verwaltung
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Abkürzungen: |
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Eingangsvoraussetzungen |
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Mögliche Bildungsgänge |
Informationsmaterialien |
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Hauptschulabschluss |
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D: 1 Jahr EV: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Vollzeitschulpflicht erfüllt) oder Abschluss des Berufsorientierungsjahres A: Berufliche Grundbildung und Fachoberschulreife |
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D: 2 Jahre EV: Hauptschulabschluss nach Kl. 10, in Ausnahmefällen nach Kl. 9 A: Berufliche Grundbildung |
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Mittlerer Schulabschluss |
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Einjährige Berufsfachschule für D: 1 Jahr A: Berufliche Kenntnisse und unter best. Bedingungen Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe |
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D: 2 Jahre EV: Beratungstest A: nach einem Jahr Berufliche Kenntnisse, nach zwei Jahren erweiterte berufliche Kenntnisse und/oder Fachhochschulreife (schulischer Teil) |
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Höhere Berufsfachschule für „Staatl. gepr. kfm. Assistenten Fremdsprachen“ D: 3 Jahre EV: Beratungstest A: „Staatl. gepr. kfm. Assistent/in Fremdsprachen“ (Berufsabschluss nach Landesrecht) und Fachhochschulreife und ggf. Zulassung zur IHK-Prüfung „Bürokauffrau/mann“ |
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Mittlerer Schulabschluss |
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Wirtschaftsgymnasium D: 3 Jahre A: nach Klasse 11: A: nach Klasse 12: A: nach Klasse 13: |
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Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife |
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Höhere Berufsfachschule für „Staatl. gepr. kfm. Assistenten Fremdsprachen“ D: 2 Jahre A: „Staatl. gepr. kfm. Assistent/in Fremdsprachen“ |
Pressemitteilung: |








